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Die Kosten für die Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Als Hebammenleistungen gelten Beratung, Hilfeleistung bei Wehen oder Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Betreuung im Wochenbett, Rückbildungsgymnastik und Hilfe bei Stillproblemen.
Die Betriebskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für die Rufbereitschaft wird eine Pauschale von 350.- € von den Hebammen erhoben,
die in der Regel selbst zu tragen ist.
Im Falle einer privaten Versicherung sollten nach einem Gespräch die individuellen
Versicherungsbedingungen geklärt werden.
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